Bildungspaket (BuT)
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug - da kommt für Sie als Eltern oft viel Geld zusammen. Wenn Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben, können Sie deshalb für diese Sachen einen Zuschuss beantragen: Das sogenannte Bildungspaket (auch BuT genannt).
Wer kann das Bildungspaket beantragen?
Sie können die Zuschüsse beantragen, wenn Sie
- Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4/Alg 2) oder Sozialgeld bekommen
- wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen
- wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bekommen
- wenn Sie Leistungen nach § 2 Asylbewerber-Gesetz bekommen.
Welche Leistungen gibt es ?
Gemeinschaftliches Mittagessen
- für Kinder in Kindergärten, Krippen, bei Tagesmüttern
- für Schülerinnen und Schüler unter 25 ohne Ausbildungs-Vergütung
Die gesamten Kosten werden übernommen!
Lernförderung
- für Schülerinnen und Schüler unter 25, die versetzungsgefährdet sind
- und keine Ausbildungsvergütung bekommen
Die gesamten Kosten werden übernommen.
Fahrtkosten zur Schule
- für Jugendliche ab der 11. Klasse oder ab der Oberstufe
- auch in der Berufschule, wenn Sie keine Ausbildungsvergütung bekommen
Die gesamten Kosten einer Fahrkarte bis zur nächstgelegenen Schule werden übernommen.
Ausflüge und Klassenfahrten
- für Kinder in Kitas oder Krippen
- für Schülerinnen und Schüler unter 25 ohne Ausbildungsvergütung
Die Kosten werden in den meisten Fällen übernommen.
Sport, Musik, Kultur und Ferienfreizeiten
- für Kinder unter 18 Jahren
Sie bekommen bis zu 15 Euro pro Kind pro Monat. Sie können die 15 Euro auch ansparen und zum Beispiel für eine Ferienfreizeit im Juli nutzen.
Schulmaterial
- für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung
Sie bekommen 150 Euro pro Schuljahr.
Wo beantrage ich die Leistungen?
Entweder im Jobcenter oder beim Wetteraukreis, je nachdem wo Sie Leistungen bekommen. Die Anträge können Sie im Internet hier herunterladen und ausdrucken oder sich von der zuständigen Einrichtung zuschicken lassen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 (Alg II, Hartz IV) bekommen, ist das Jobcenter zuständig:
ADRESSE | INFOS |
Jobcenter Friedberg Schulze-Delitzsch-Str.1 |
www.jobcenter-wetterau.de |
Jobcenter Büdingen Gymnasiumstr.2 |
Wenn Sie und/oder Ihre Kinder (auch Jugendliche) Sozialhilfe oder Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem § 2 Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, ist der Wetteraukreis zuständig:
ADRESSE |
INFOS |
Wetteraukreis Fachstelle Besondere Soziale Leistungen Straßheimer Straße1 |
Homepage |
